Amtliche ATC-Klassifikation
Im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums erstellt das WIdO in einem regelgebundenen und transparenten Verfahren die amtliche Fassung der ATC-Klassifikation. Die Grundlage dafür bildet die jährlich erscheinende ATC/DDD-Klassifikation des GKV-Arzneimittelindex. Jeweils zum 1. Januar eines Jahres gibt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine aktualisierte Fassung der amtlichen ATC-Klassifikation heraus.
Das Verfahren
Ausgehend von der ATC-Publikation des GKV-Arzneimittelindex reichen die maßgeblichen Fachkreise im Gesundheitswesen wie Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, GKV-Spitzenverband oder Kassenärztliche Bundesvereinigung sowie die pharmazeutischen Hersteller über ihre Verbände Stellungnahmen zur aktuellen Fassung der ATC-Klassifikation ein. Das WIdO bewertet die Anträge inhaltlich und erstellt hierzu eine Beratungsunterlage, die die Arbeitsgruppe ATC/DDD des Kuratoriums für Klassifikationsfragen im Gesundheitswesen diskutiert und bewertet. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass die ATC-Klassifikation mit der internationalen Klassifikation der WHO und den deutschen Verordnungsbesonderheiten kompatibel ist.